Deutschland ist zum austritt aus dem Euro verpflichtet, wenn die EZB ...

KARLSRUHE. Sollte die Europäische Zentralbank (EZB) das Verbot der Staatsfinanzierung verletzen, ist Deutschland zu einem Euro-Austritt verpflichtet. Dies geht aus einem Gutachten des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Udo Di Fabio hervor, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung.
Der Staats- und Europarechtler bemängelte, die Zentralbank könne mit ihrem Vorgehen gegen das Grundgesetz verstoßen. Di Fabio räumte zwar ein, die Karlsruher Richter hätten „keinen prozessualen Hebel“ gegenüber der EZB, dürften im Notfall jedoch auch allein entscheiden und einen Euro-Austritt anordnen.
Verhandlung über den ESM beginnt
Zugleich betonte er jedoch, derzeit sei es nicht vorstellbar, daß ein „im Ergebnis immer integrationsfreundliches Gericht wie das Bundesverfassungsgericht tatsächlich diesen Druckknopf‘ der verbindlichen Austrittspflicht betätigen würde“. Hintergrund ist die Verhandlung über den ESM am 11. Juni vor dem höchsten deutschen Gericht.
Dieses muß klären, ob der dauerhafte Rettungsschirm mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dagegen geklagt hatten unter anderem der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler, die Professoren Karl Albrecht Schachtschneider, Wilhelm Nölling, Wilhelm Hankel und Bruno Bandulet. Ihre Eilanträge gegen den ESM waren im September vergangenen Jahres in weiten Teilen gescheitert. (ho)
Mehr zum Verfahren vor dem Karlsruher Gericht und einem geheimen Bundesbankgutachten zum ESM in der kommenden Ausgabe (24/13) der JUNGEN FREIHEIT.