Miete gibt es erst nach der Schlüsselübergabe

Alle Verträge und mündlichen Vereinbarungen helfen nichts, wenn die Schlüssel nicht überreicht wurden. Nur wenn der Schlüssel überreicht wurde, darf der Eigentümer auch Mietzahlungen erwarten. In einem Fall stritten jedoch Eigentümer und sein Mieter genau über diese Schlüsselübergabe. Der Mieter behauptete, den Schlüssel niemals erhalten zu haben, und der Vermieter konnte den Beweis des Gegenteils vor Gericht nicht erbringen. Er blieb auf seinen Forderungen sitzen (OLG Düsseldorf, Az. I-10 U 60/10).