GEZ Rundfunkbeitrag, Widerspruch und Widerstand gegen ARD und ZDF, Musterschreiben


GEZ Musterschreiben – Bernd Höcker – Erste Erfolge gegen den Rundfunkbeitrag


Widerspruch gegen den        Beitragsbescheid
vom 1.6.2013 – Eingang        7.6.2013
Der bei mir am 7.6.2013 eingegangene Beitragsbescheid verletzt mich        in meinen Rechten und ist daher unwirksam.
Begründung
Nach dem Grundgesetz ist es mir erlaubt, mich aus frei zugänglichen        Medien zu informieren. Dieses Grundrecht besagt auch, dass es mir selbst obliegt zu        wählen, aus welchen Medien ich mich informiere und aus welchen nicht (letzteres ist die        negative Informationsfreiheit). Dieses Recht kann mir weder vom Gesetzgeber noch von einer        Landesrundfunkanstalt genommen werden. Es ist ein Grundrecht.
Da das Gesetz keine Befreiung wegen geringen Einkommens        vorsieht, verstößt es nicht nur wie erwähnt gegen den Artikel 5 Abs. 1 Satz 1, 2.        Halbsatz unseres Grundgesetzes, sondern auch noch gegen das Sozialstaatsprinzip der Art.        20 Abs. 1 GG und Art. 28 Abs. 1 Satz 1. Das Sozialstaatsprinzip hat das Ziel, einen        Ausgleich der widerstreitenden Interessen herzustellen und erträgliche Lebensbedingungen        für alle zu ermöglichen. Es steht für soziale Gerechtigkeit und der Gewährung eines        menschenwürdigen Existenzminimums.
Sollten Sie mich tatsächlich erfolgreich zwingen können,        den von Ihnen geforderten Betrag an Sie zu bezahlen, könnte ich mir kein anderes Medium        mehr leisten und könnte dieses zentrale Grundrecht nicht in Anspruch nehmen!
Es ist bedauerlicher Weise festzustellen, dass der Gesetzgeber den        Rundfunkbeitragsstaatsvertrag dahingehend nicht überprüft hat, bevor das Gesetz        verabschiedet wurde. Dies geht jedenfalls aus einer Äußerung des Medienpolitischen        Sprechers der Hamburger CDU-Fraktion, Andreas Wankum, hervor, die er mir gegenüber        schriftlich gemacht hat. Zitat:
„Insbesondere stellen Sie in Ihrer Mail auf soziale        Ungerechtigkeit ab. Nach wie vor gibt es aber die Möglichkeit der        Rundfunkgebührenbefreiung aus finanziellen Gründen. Insgesamt dürften durch die        Umstellung der GEZ-Gebühren die unteren Einkommensschichten mit der Haushaltsabgabe        besser gestellt sein.“
Dies ist, wie Sie selber wissen, falsch. Da Herr Wankum seine        Parteikollegen sicherlich beraten hat, waren die an der Gesetzgebung beteiligten        CDU-Politiker also falsch beraten. Auch die anderen Fraktionen in den Landesparlamenten        werden ebenso schlampig und willfährig an die Verabschiedung dieses        Rundfunkbeitragsstaatsvertrages herangegangen sein. Dazu gehören leider auch jene        Parteien, die scheinheilig mit dem Slogan der „Sozialen Gerechtigkeit“ wie        Fischmarktschreier lauthals Kunden bzw. Wähler anzulocken versuchen. Solche        Grundrechtsverstöße gegen die Freiheitsrechte und gegen die Werte der sozialen        Gerechtigkeit sind aber keine Kleinigkeit!
Auch die exorbitanten Gagen und Gehälter, die Sie Ihren        Mitarbeitern und Fernseh-„Stars“ gönnen, sind mit dem Sozialstaatsprinzip        unvereinbar, wenn auf der anderen Seite Menschen, denen Sie ihr Geld wegnehmen, unter dem        Existenzminimum leben müssen.
Nun zu einem ganz anderen Punkt: Sie verletzen fortwährend        den Rundfunkstaatsvertrag, der auch für Sie als Rundfunkmacher bestimmte Pflichten und        Nebenpflichten vorsieht. Einige dieser Nebenpflichten finden Sie in § 3 RfStV sowie § 10        RfStV, die ich Ihnen hiermit in Erinnerung bringen möchte:
§ 3: „Die in der Arbeitsgemeinschaft der        öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD)        zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF), das        Deutschlandradio und alle Veranstalter bundesweit verbreiteter Rundfunkprogramme haben in        ihren Angeboten die Würde des Menschen zu achtenund zu schützen; die        sittlichen und religiösen Überzeugungen der Bevölkerung sind zu achten.
§ 10: „Berichterstattung und        Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim        Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein.        Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf        Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Kommentare sind von der Berichterstattung deutlich zu        trennen und unter Nennung des Verfassers als solche zu kennzeichnen.“
Gegen diese Bestimmungen haben Sie in der Vergangenheit mehrfach grob        verstoßen. Hierzu nur ein paar kurze Beispiele:
In Ihrer ZDF-Sendung „Frontal 21“ vom 4.8.2009 wurden die        beiden Studentinnen einer Bibelschule, Rita Stumpp (26) und Anita Grünwald (24) mit        Selbstmordattentätern verglichen. Nachzulesen ist dies mit einem kritischen Kommentar        u.a. bei:
Die beiden jungen Frauen waren im Jemen in einem Krankenhaus        beschäftigt und wurden während eines Ausfluges ermordet. Sie waren in diesem verarmten        Land, um den Menschen dort zu helfen und sie wurden vermutlich ermordet, weil sie helfen        wollten. Ihr Lohn für ihre Arbeit war die Freude und Dankbarkeit der Menschen, denen sie        geholfen hatten. – Bei Selbstmordattentätern ist es doch wohl ein kleines Bisschen        anders: Selbstmordattentäter wollen verstümmeln, morden und zerstören. Als Lohn        erhoffen sie sich 72 Jungfrauen, die ihnen in einem „Paradies“ zu Diensten sind.        Das glauben Sie nicht? Googeln Sie doch einmal nach „72        Jungfrauen“ (mit Anführungszeichen). Das, was die beiden Bibelschülerinnen        machten, ist gelebte Liebe im Zeichen des Kreuzes. Das, was Selbstmordattentäter tun, ist        gelebter Hass im Zeichen des auf den Kopf gestellten Kreuzes. Erkennen Sie den         „winzig kleinen“ Unterschied? Der Sender hatte es trotz Beschwerden nicht für        nötig befunden, sich zu für seine Entgleisung zu entschuldigen. Im Gegenteil, dieser        unsägliche Vergleich wurde von der ARD übernommen und trotzig wiederholt!
Ein weiteres Beispiel dazu: Ihre ZDF-Sendereihe „Götter        wie wir“ ist eine einzige Beleidigung gläubiger Juden, Christen und anderer        Gott-gläubiger Menschen. Gott wird darin als blöder Trottel dargestellt. Hier zum        nachschauen:
Was müssen Ihrer Darstellung nach Menschen, die an Gott glauben,        für dämliche Hohlköpfe sein, wenn sie auch noch zu so Jemanden aufschauen und beten?
Sie schmälern mit Ihrer Kommentierung das Ansehen derer in der        Bevölkerung, die an Gott glauben – und damit auch mein Ansehen!
Junge Menschen werden sich gar nicht erst Gott zuwenden, sondern es        cool finden, Juden und Christen wegen ihres Glaubens zu verspotten. Solche Diffamierungen        sind oft schon die Türöffner für Verfolgung, Demütigung und Vertreibung, wie dies in        verschiedenen europäischen Ländern bereits Wirklichkeit geworden ist. Daher fühle ich        mich von Ihren Sendern angefeindet und bedroht.
Gemäß RfStV haben Sie die Würde und die religiösen        Überzeugungen der Menschen zu achten und diese nicht niederzumachen und der        Lächerlichkeit preiszugeben. Ihre fortgesetzten Verstöße gegen den RfStV bezüglich        meiner religiösen Selbstbestimmung und Ausrichtung verletzen mich in meinen Rechten!
Ein weiterer Verstoß gegen den RfStV ist die falsche Verwendung von        Begriffen – in diesem Beispiel des Begriffs „Kunst“. Von Ihrem Sender        Deutschlandradio Kultur wurde mehrfach wiederkehrend um 22.25 Uhr, 5 Minuten lang ein         „Klangkunstwerk“ ausgestrahlt, das sich schlimmer anhörte, als Fluglärm,        Presslufthämmer und Musikantenstadl zusammen. Es geht mir hier nicht darum, dass dieses         „Klangkunstwerk“ eine unerträgliche Belastung für die Ohren und den Geist        darstellt – denn das könnte man unter dem Stichwort „Geschmackssache“ abtun.        Vielmehr handelt es sich bei diesen Geräuschen um einen bloßen technischen Mitschnitt        von elektronischen Lauten, die bei der maschinenmäßigen Übertragung von        Twittermeldungen entstehen. Also ein Zischen, Rauschen und Blubbern. Hier ist das Prinzip        nachzulesen:
So ein Machwerk, das Sie den Bürgern widerrechtlich als         „Kunst“ anpreisen, hat keinerlei erkennbare Schöpfungstiefe, die etwa im        Urheberrecht relevant ist. Das ist einfach eine extrem freche        Beitragszahler-Vergackeierung. Außerdem verleiden Sie damit insbesondere den jungen        Menschen generell die Kultur und die Kunst als solches!
Wenn Sie sich also nun anmaßen, von mir Geld gem. RfBStV zu fordern,        verlange ich im Gegenzug von Ihnen, dass Sie derartige Ausfälle, die mich persönlich        beleidigen sowie Falschdarstellungen künftig unterlassen. Sie haben Ihre eigenen        Pflichten aus dem RfStV endlich ernst zu nehmen! An einen Vertrag müssen sich nämlich        alle Vertragspartner halten und nicht nur die Schwächeren, die man leicht mit        Zwangsvollstreckungsandrohungen oder Ordnungswidrigkeitsverfahren unter Druck setzen kann.
Geld, das ich Ihnen zur Verfügung stellen würde, käme nicht nur        mehr oder weniger einfältigen oder nervigen Sendungen zugute, sondern wird wohl auch        künftig für die sukzessive, schleichende, gut getarnte Abschaffung der Demokratie        missbraucht. Diese schwerwiegende Behauptung möchte ich Ihnen an ein paar Beispielen        erläutern:
Durch die Zwangsfinanzierung und dem Ihnen vom        Bundesverfassungsgericht vor vielen Jahren (als es z.B. noch kein Internet gab)        zugebilligten Bestands- und Entwicklungsgarantie, wird die Berichterstattung immer        ärmlicher und einheitlicher. Man könnte auch sagen, dass sie sich allmählich in        Richtung Gleichschaltung bewegt. Dies betrifft sowohl die Themenauswahl als auch deren        Gewichtung, Strukturierung, Darstellung und Kommentierung. Eine mögliche Vielfalt muss        mehr und mehr der Einfalt weichen, da private Verlage und Rundfunkanbieter kaum echte        Marktchancen haben. Ich habe zu diesem Thema zwei Artikel geschrieben, die Sie hier        nachlesen können:
Insbesondere lässt sich Ihre Absicht, die Medien in Ihrem Sinne        gleichzuschalten sehr leicht erkennen, wenn man sich das Wesen der Tagesschau-App klar        macht und die Vehemenz, mit der Sie dieses Projekt durchgepeitscht haben. Dieses durch        Zwang finanzierte Angebot wird den Menschen kostenlos zur Verfügung gestellt. Sicherlich        zur Freude vieler Nutzer, die Sie damit auf Ihre Seite ziehen. Was können denn nun aber        private Anbieter anstellen, damit sie mit kostenpflichtigen Nachrichten-Apps im Markt        unterkommen? Ohne Einnahmen wird das auf Dauer nichts, d.h. es gibt bald nur noch einen        Monopolisten, der alles beherrscht: Sie.
Ein kurzer Blick auf den Zeitschriftenmarkt, der zum Glück noch        nicht von einem Monopolisten, wie Ihnen, verseucht ist, gibt Aufschluss, wie vielfältig        Fernsehen sein könnte, wenn sich das Spiel der Kräfte entfaltet: Allein zu den Themen         „Foto“ oder „Computer“ gibt es schier unendlich viele verschiedene        Leseangebote, die wöchentlich oder monatlich neu und frisch aktualisiert herausgegeben        werden. Die sonstigen Angebote reichen von Modelleisenbahn- über Pferde-, Esoterik- und        Wissenschaftsthemen bis hin zu diversen Mode- und Sportmagazinen – und nicht zuletzt        natürlich zu politisch unterschiedlich ausgerichteten Nachrichtenmagazinen oder bunten        Boulevarderzeugnissen. – Beim Fernsehen herrscht dagegen Ödness: nicht enden wollende        Kochshows, Musikantenstadl, Wettendass und Fußball. Dazwischen mitunter kurze Nachrichten        ohne jede Themenbreite und ohne Informationstiefe. Die Monopolisierung, Gleichschaltung        und Verdummung im Rundfunkbereich ist besorgniserregend!
Ganz schlimm ist auch die Tendenz der öffentlich-rechtlichen        Rundfunkanstalten, Kritiker mit übelsten Prozessen und Abmahnungen zu überziehen! Ich        selbst bin, wie Sie sich sicher noch erinnern können, davon betroffen worden. Der Blog „Meine        Zwangsanmeldung“ ist nur noch bruchstückhaft auf der Seite zu sehen. Er hatte        mal 136 Din-A4-Seiten Umfang und ging über mehrere Jahre. Dank NDR ist er nur noch ein        Skelett.
Solche Unterlassungsklagen, die sicherlich nicht zu Ihrem strengeren        Bildungsauftrag gehören, kosten Geld. Geld, das Sie mit Ihrem Beitragsbescheid nun auch        von mir verlangen. Irgendein sowjetischer Politiker sagte einmal sinngemäß: „Der        Klassenfeind hat den Strick, an dem wir ihn aufhängen, selber zu zahlen!“ Sie werden        Verständnis dafür haben, dass ich als Betroffener da nicht kampflos mitmache.
Ich habe in meinem Buch „Erfolgreich gegen den Rundfunkbeitrag        2013“ auf den Seiten 22 bis 28 in Originalzitaten zusammengefasst, was die        Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes lt. ihrem Bericht von den Regelungen        des damaligen noch im Entwurf befindlichen RBStV hielten. Um es kurz zu machen: Sie        hielten ihn für grob rechtswidrig. Die Datenschutzrechte der Bürger werden durch die        Regelungen des RBStV drastisch verletzt. Damit werden auch meine eigenen Rechte verletzt!
Trotz der dramatischen Einwände unserer deutschen        Datenschutzbeamten, haben die Politiker diese Missbilligungen ignoriert und das Gesetz so        verabschiedet, wie es der Entwurf vorsah: rechtswidrig und damit illegal!
Ich möchte Sie bitten, mir noch eine weitere Frist für meine        Begründung gegen diesen Bescheid einzuräumen, da die Monatsfrist für die juristische        Aufarbeitung aller Argumente nicht ausreicht. Insbesondere soll der Komplex des Begrifft         „Beitrag“ näher hinterfragt, und an den Begriffen „Steuer“,         „Gebühr“ und „Abgabe“ gemessen werden. Hierzu möchte ich mir noch        von Experten Rat holen und die Rechtsgutachten von Prof. Dr. Thomas Koblenzer und Prof.        Dr. Christoph Degenhart durcharbeiten.
Ich bitte Sie daher dringend um die Einräumung einer weiteren        Frist von einem oder zwei Monaten sowie um eine diesbezügliche Bestätigung. Bitte haben        Sie für dieses Anliegen Verständnis!
Außerdem stelle ich einen
Antrag auf Aussetzung der        Vollstreckung
Hiermit beantrage ich die Aussetzung des Vollzuges gem. § 80 Abs. 4        VwGO, bzw. die aufschiebende Wirkung meines Widerspruches. Grund: Ich kann mir die        Zahlung des Beitrages nicht leisten!
Bernd Höcker
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