GEZ Musterschreiben – Bernd Höcker – Erste Erfolge gegen den Rundfunkbeitrag
Widerspruch gegen den Beitragsbescheid
vom 1.6.2013 – Eingang 7.6.2013
Der bei mir am 7.6.2013 eingegangene Beitragsbescheid verletzt mich in meinen Rechten und ist daher unwirksam.
Begründung
Nach dem Grundgesetz ist es mir erlaubt, mich aus frei zugänglichen Medien zu informieren. Dieses Grundrecht besagt auch, dass es mir selbst obliegt zu wählen, aus welchen Medien ich mich informiere und aus welchen nicht (letzteres ist die negative Informationsfreiheit). Dieses Recht kann mir weder vom Gesetzgeber noch von einer Landesrundfunkanstalt genommen werden. Es ist ein Grundrecht.
Da das Gesetz keine Befreiung wegen geringen Einkommens vorsieht, verstößt es nicht nur wie erwähnt gegen den Artikel 5 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz unseres Grundgesetzes, sondern auch noch gegen das Sozialstaatsprinzip der Art. 20 Abs. 1 GG und Art. 28 Abs. 1 Satz 1. Das Sozialstaatsprinzip hat das Ziel, einen Ausgleich der widerstreitenden Interessen herzustellen und erträgliche Lebensbedingungen für alle zu ermöglichen. Es steht für soziale Gerechtigkeit und der Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums.
Sollten Sie mich tatsächlich erfolgreich zwingen können, den von Ihnen geforderten Betrag an Sie zu bezahlen, könnte ich mir kein anderes Medium mehr leisten und könnte dieses zentrale Grundrecht nicht in Anspruch nehmen!
Es ist bedauerlicher Weise festzustellen, dass der Gesetzgeber den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag dahingehend nicht überprüft hat, bevor das Gesetz verabschiedet wurde. Dies geht jedenfalls aus einer Äußerung des Medienpolitischen Sprechers der Hamburger CDU-Fraktion, Andreas Wankum, hervor, die er mir gegenüber schriftlich gemacht hat. Zitat:
„Insbesondere stellen Sie in Ihrer Mail auf soziale Ungerechtigkeit ab. Nach wie vor gibt es aber die Möglichkeit der Rundfunkgebührenbefreiung aus finanziellen Gründen. Insgesamt dürften durch die Umstellung der GEZ-Gebühren die unteren Einkommensschichten mit der Haushaltsabgabe besser gestellt sein.“
Dies ist, wie Sie selber wissen, falsch. Da Herr Wankum seine Parteikollegen sicherlich beraten hat, waren die an der Gesetzgebung beteiligten CDU-Politiker also falsch beraten. Auch die anderen Fraktionen in den Landesparlamenten werden ebenso schlampig und willfährig an die Verabschiedung dieses Rundfunkbeitragsstaatsvertrages herangegangen sein. Dazu gehören leider auch jene Parteien, die scheinheilig mit dem Slogan der „Sozialen Gerechtigkeit“ wie Fischmarktschreier lauthals Kunden bzw. Wähler anzulocken versuchen. Solche Grundrechtsverstöße gegen die Freiheitsrechte und gegen die Werte der sozialen Gerechtigkeit sind aber keine Kleinigkeit!
Auch die exorbitanten Gagen und Gehälter, die Sie Ihren Mitarbeitern und Fernseh-„Stars“ gönnen, sind mit dem Sozialstaatsprinzip unvereinbar, wenn auf der anderen Seite Menschen, denen Sie ihr Geld wegnehmen, unter dem Existenzminimum leben müssen.
Nun zu einem ganz anderen Punkt: Sie verletzen fortwährend den Rundfunkstaatsvertrag, der auch für Sie als Rundfunkmacher bestimmte Pflichten und Nebenpflichten vorsieht. Einige dieser Nebenpflichten finden Sie in § 3 RfStV sowie § 10 RfStV, die ich Ihnen hiermit in Erinnerung bringen möchte:
§ 3: „Die in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF), das Deutschlandradio und alle Veranstalter bundesweit verbreiteter Rundfunkprogramme haben in ihren Angeboten die Würde des Menschen zu achtenund zu schützen; die sittlichen und religiösen Überzeugungen der Bevölkerung sind zu achten.“
§ 10: „Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Kommentare sind von der Berichterstattung deutlich zu trennen und unter Nennung des Verfassers als solche zu kennzeichnen.“
Gegen diese Bestimmungen haben Sie in der Vergangenheit mehrfach grob verstoßen. Hierzu nur ein paar kurze Beispiele:
In Ihrer ZDF-Sendung „Frontal 21“ vom 4.8.2009 wurden die beiden Studentinnen einer Bibelschule, Rita Stumpp (26) und Anita Grünwald (24) mit Selbstmordattentätern verglichen. Nachzulesen ist dies mit einem kritischen Kommentar u.a. bei:
Die beiden jungen Frauen waren im Jemen in einem Krankenhaus beschäftigt und wurden während eines Ausfluges ermordet. Sie waren in diesem verarmten Land, um den Menschen dort zu helfen und sie wurden vermutlich ermordet, weil sie helfen wollten. Ihr Lohn für ihre Arbeit war die Freude und Dankbarkeit der Menschen, denen sie geholfen hatten. – Bei Selbstmordattentätern ist es doch wohl ein kleines Bisschen anders: Selbstmordattentäter wollen verstümmeln, morden und zerstören. Als Lohn erhoffen sie sich 72 Jungfrauen, die ihnen in einem „Paradies“ zu Diensten sind. Das glauben Sie nicht? Googeln Sie doch einmal nach „72 Jungfrauen“ (mit Anführungszeichen). Das, was die beiden Bibelschülerinnen machten, ist gelebte Liebe im Zeichen des Kreuzes. Das, was Selbstmordattentäter tun, ist gelebter Hass im Zeichen des auf den Kopf gestellten Kreuzes. Erkennen Sie den „winzig kleinen“ Unterschied? Der Sender hatte es trotz Beschwerden nicht für nötig befunden, sich zu für seine Entgleisung zu entschuldigen. Im Gegenteil, dieser unsägliche Vergleich wurde von der ARD übernommen und trotzig wiederholt!
Ein weiteres Beispiel dazu: Ihre ZDF-Sendereihe „Götter wie wir“ ist eine einzige Beleidigung gläubiger Juden, Christen und anderer Gott-gläubiger Menschen. Gott wird darin als blöder Trottel dargestellt. Hier zum nachschauen:
Was müssen Ihrer Darstellung nach Menschen, die an Gott glauben, für dämliche Hohlköpfe sein, wenn sie auch noch zu so Jemanden aufschauen und beten?
Sie schmälern mit Ihrer Kommentierung das Ansehen derer in der Bevölkerung, die an Gott glauben – und damit auch mein Ansehen!
Junge Menschen werden sich gar nicht erst Gott zuwenden, sondern es cool finden, Juden und Christen wegen ihres Glaubens zu verspotten. Solche Diffamierungen sind oft schon die Türöffner für Verfolgung, Demütigung und Vertreibung, wie dies in verschiedenen europäischen Ländern bereits Wirklichkeit geworden ist. Daher fühle ich mich von Ihren Sendern angefeindet und bedroht.
Gemäß RfStV haben Sie die Würde und die religiösen Überzeugungen der Menschen zu achten und diese nicht niederzumachen und der Lächerlichkeit preiszugeben. Ihre fortgesetzten Verstöße gegen den RfStV bezüglich meiner religiösen Selbstbestimmung und Ausrichtung verletzen mich in meinen Rechten!
Ein weiterer Verstoß gegen den RfStV ist die falsche Verwendung von Begriffen – in diesem Beispiel des Begriffs „Kunst“. Von Ihrem Sender Deutschlandradio Kultur wurde mehrfach wiederkehrend um 22.25 Uhr, 5 Minuten lang ein „Klangkunstwerk“ ausgestrahlt, das sich schlimmer anhörte, als Fluglärm, Presslufthämmer und Musikantenstadl zusammen. Es geht mir hier nicht darum, dass dieses „Klangkunstwerk“ eine unerträgliche Belastung für die Ohren und den Geist darstellt – denn das könnte man unter dem Stichwort „Geschmackssache“ abtun. Vielmehr handelt es sich bei diesen Geräuschen um einen bloßen technischen Mitschnitt von elektronischen Lauten, die bei der maschinenmäßigen Übertragung von Twittermeldungen entstehen. Also ein Zischen, Rauschen und Blubbern. Hier ist das Prinzip nachzulesen:
So ein Machwerk, das Sie den Bürgern widerrechtlich als „Kunst“ anpreisen, hat keinerlei erkennbare Schöpfungstiefe, die etwa im Urheberrecht relevant ist. Das ist einfach eine extrem freche Beitragszahler-Vergackeierung. Außerdem verleiden Sie damit insbesondere den jungen Menschen generell die Kultur und die Kunst als solches!
Wenn Sie sich also nun anmaßen, von mir Geld gem. RfBStV zu fordern, verlange ich im Gegenzug von Ihnen, dass Sie derartige Ausfälle, die mich persönlich beleidigen sowie Falschdarstellungen künftig unterlassen. Sie haben Ihre eigenen Pflichten aus dem RfStV endlich ernst zu nehmen! An einen Vertrag müssen sich nämlich alle Vertragspartner halten und nicht nur die Schwächeren, die man leicht mit Zwangsvollstreckungsandrohungen oder Ordnungswidrigkeitsverfahren unter Druck setzen kann.
Geld, das ich Ihnen zur Verfügung stellen würde, käme nicht nur mehr oder weniger einfältigen oder nervigen Sendungen zugute, sondern wird wohl auch künftig für die sukzessive, schleichende, gut getarnte Abschaffung der Demokratie missbraucht. Diese schwerwiegende Behauptung möchte ich Ihnen an ein paar Beispielen erläutern:
Durch die Zwangsfinanzierung und dem Ihnen vom Bundesverfassungsgericht vor vielen Jahren (als es z.B. noch kein Internet gab) zugebilligten Bestands- und Entwicklungsgarantie, wird die Berichterstattung immer ärmlicher und einheitlicher. Man könnte auch sagen, dass sie sich allmählich in Richtung Gleichschaltung bewegt. Dies betrifft sowohl die Themenauswahl als auch deren Gewichtung, Strukturierung, Darstellung und Kommentierung. Eine mögliche Vielfalt muss mehr und mehr der Einfalt weichen, da private Verlage und Rundfunkanbieter kaum echte Marktchancen haben. Ich habe zu diesem Thema zwei Artikel geschrieben, die Sie hier nachlesen können:
Insbesondere lässt sich Ihre Absicht, die Medien in Ihrem Sinne gleichzuschalten sehr leicht erkennen, wenn man sich das Wesen der Tagesschau-App klar macht und die Vehemenz, mit der Sie dieses Projekt durchgepeitscht haben. Dieses durch Zwang finanzierte Angebot wird den Menschen kostenlos zur Verfügung gestellt. Sicherlich zur Freude vieler Nutzer, die Sie damit auf Ihre Seite ziehen. Was können denn nun aber private Anbieter anstellen, damit sie mit kostenpflichtigen Nachrichten-Apps im Markt unterkommen? Ohne Einnahmen wird das auf Dauer nichts, d.h. es gibt bald nur noch einen Monopolisten, der alles beherrscht: Sie.
Ein kurzer Blick auf den Zeitschriftenmarkt, der zum Glück noch nicht von einem Monopolisten, wie Ihnen, verseucht ist, gibt Aufschluss, wie vielfältig Fernsehen sein könnte, wenn sich das Spiel der Kräfte entfaltet: Allein zu den Themen „Foto“ oder „Computer“ gibt es schier unendlich viele verschiedene Leseangebote, die wöchentlich oder monatlich neu und frisch aktualisiert herausgegeben werden. Die sonstigen Angebote reichen von Modelleisenbahn- über Pferde-, Esoterik- und Wissenschaftsthemen bis hin zu diversen Mode- und Sportmagazinen – und nicht zuletzt natürlich zu politisch unterschiedlich ausgerichteten Nachrichtenmagazinen oder bunten Boulevarderzeugnissen. – Beim Fernsehen herrscht dagegen Ödness: nicht enden wollende Kochshows, Musikantenstadl, Wettendass und Fußball. Dazwischen mitunter kurze Nachrichten ohne jede Themenbreite und ohne Informationstiefe. Die Monopolisierung, Gleichschaltung und Verdummung im Rundfunkbereich ist besorgniserregend!
Ganz schlimm ist auch die Tendenz der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, Kritiker mit übelsten Prozessen und Abmahnungen zu überziehen! Ich selbst bin, wie Sie sich sicher noch erinnern können, davon betroffen worden. Der Blog „Meine Zwangsanmeldung“ ist nur noch bruchstückhaft auf der Seite zu sehen. Er hatte mal 136 Din-A4-Seiten Umfang und ging über mehrere Jahre. Dank NDR ist er nur noch ein Skelett.
Solche Unterlassungsklagen, die sicherlich nicht zu Ihrem strengeren Bildungsauftrag gehören, kosten Geld. Geld, das Sie mit Ihrem Beitragsbescheid nun auch von mir verlangen. Irgendein sowjetischer Politiker sagte einmal sinngemäß: „Der Klassenfeind hat den Strick, an dem wir ihn aufhängen, selber zu zahlen!“ Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich als Betroffener da nicht kampflos mitmache.
Ich habe in meinem Buch „Erfolgreich gegen den Rundfunkbeitrag 2013“ auf den Seiten 22 bis 28 in Originalzitaten zusammengefasst, was die Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes lt. ihrem Bericht von den Regelungen des damaligen noch im Entwurf befindlichen RBStV hielten. Um es kurz zu machen: Sie hielten ihn für grob rechtswidrig. Die Datenschutzrechte der Bürger werden durch die Regelungen des RBStV drastisch verletzt. Damit werden auch meine eigenen Rechte verletzt!
Trotz der dramatischen Einwände unserer deutschen Datenschutzbeamten, haben die Politiker diese Missbilligungen ignoriert und das Gesetz so verabschiedet, wie es der Entwurf vorsah: rechtswidrig und damit illegal!
Ich möchte Sie bitten, mir noch eine weitere Frist für meine Begründung gegen diesen Bescheid einzuräumen, da die Monatsfrist für die juristische Aufarbeitung aller Argumente nicht ausreicht. Insbesondere soll der Komplex des Begrifft „Beitrag“ näher hinterfragt, und an den Begriffen „Steuer“, „Gebühr“ und „Abgabe“ gemessen werden. Hierzu möchte ich mir noch von Experten Rat holen und die Rechtsgutachten von Prof. Dr. Thomas Koblenzer und Prof. Dr. Christoph Degenhart durcharbeiten.
Ich bitte Sie daher dringend um die Einräumung einer weiteren Frist von einem oder zwei Monaten sowie um eine diesbezügliche Bestätigung. Bitte haben Sie für dieses Anliegen Verständnis!
Außerdem stelle ich einen
Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung
Hiermit beantrage ich die Aussetzung des Vollzuges gem. § 80 Abs. 4 VwGO, bzw. die aufschiebende Wirkung meines Widerspruches. Grund: Ich kann mir die Zahlung des Beitrages nicht leisten!
Bernd Höcker