Schutz vor Schrott Immobilien soll verbessert werden

Beim Immobilienkauf sollen Verbraucher besser vor Überrumpelungsmethoden zweifelhafter Anbieter geschützt werden. Dafür soll eine vorgeschriebene Zwei-Wochen-Bedenkzeit vor dem Besiegeln eines Kaufvertrags beim Notar besser kontrolliert werden, wie eine vom Land Berlin in den Bundesrat eingebrachte Initiative vorsieht. Die Länderkammer will an diesem Freitag darüber abstimmen, ob der Vorstoß als Gesetzentwurf an den Bundestag gehen soll. Die zuständigen Bundesrats-Ausschüsse empfehlen dies. Der Vorstoß soll Geschäfte mit «Schrottimmobilien» eindämmen, bei denen minderwertige Gebäude etwa als Geldanlage oder Altersvorsorge angeboten werden.