Apple gute und schlechte Nachrichten

In den USA hat die aus dem großen Apple-Samsung-Prozess bekannte Richtern Lucy Koh laut zdnetangeordnet, dass Apple die im Prozess als Beweis angeführten finanziellen Daten zu den Gewinnspannen bei einzelnen Produkten veröffentlichen muss. Apple hatte diese Daten als »Betriebsgeheimnis« bezeichnet, dafür aber keine Begründungen geliefert und kann noch Rechtsmittel gegen die Entscheidung von Richterin Koh einlegen. 

In Großbritannien hat Apple vor dem Berufungsgericht gegen Samsung verloren. Bei dem Prozess ging es darum, ob das Samsung Galaxy Tab 10.1 die Design-Patente von Apple verletzt oder nicht. Das Urteil der Vorinstanz wurde nun bestätigt, laut dem Apple in britischen Zeitungen Anzeigen schalten und auf seiner britischen Webseite sechs Monate lang einen Banner anzeigen muss, der klarstellt, dass Samsung nicht gegen Design-Patente von Apple verstoßen hat. Da die Rechtsmittel wohl ausgeschöpft sind, wird Apple dem Urteil laut zdnetwohl in absehbarer Zeit nachkommen müssen. 

Immerhin gibt es auch eine kleine »gute« Nachricht für Apple aus dem gleichen Prozess. Auch wenn der Richter keinen Verstoß erkennen konnte, so erklärte er laut cnet immerhin, die Geräte von Samsung seien nicht so »einfach gestaltet und extrem schlicht wie das Apple-Design. Sie sind nicht genauso cool«. Dass ein hoher Richter in Großbritannien die Geräte eines Konkurrenten als nicht »cool« genug bezeichnet, um gegen die Design-Rechte von Apple zu verstoßen, dürfte eine recht ungewöhnliche Begründung für ein Urteil sein