Wir müssen häufig über Gewalt Berichten. Und fast immer sind die Täter Migranten.Wann fängt die EU und Deutschland an, die Bevölkerung vor solchen Subjekten zu schützen? Die Bevölkerung hat auch Rechte. Ist der Staat nicht in der Lage zu schützen, braucht es diesen Staat nicht mehr.
Erschreckend junges Täter-Trio10-Jähriger zusammengeschlagen
Im niedersächsischen Bad Pyrmont schlagen und treten mehrere Jugendliche einen Zehnjährigen - auch noch, als er bereits schwer verletzt am Boden liegt. Das Kind wird ins Krankenhaus gebracht. Das blutjunge Täter-Trio ist polizeibekannt.
Als Täter habe die Polizei zwei 14-jährige Zwillingsbrüder und einen 11 Jahre alten Komplizen ermittelt. Die Täter sollen bereits früher durch Eigentumsdelikte und Körperverletzungen aufgefallen sein. Das Trio hatte den Zehnjährigen in der Nähe des Marktplatzes angegriffen, als dieser dort mit Freunden zusammen war. Der Grund für die brutale Attacke ist der Polizei und auch dem Opfer noch unklar.
Bisher stelle sich der Fall so dar, dass die Angreifer den Zehnjährigen zunächst ohne konkreten Anlass mit Fäusten traktiert hätten, sagte Nacke. Als der Junge am Boden lag, traten sie auf ihn ein. Dabei habe das Opfer ein Bauchtrauma erlitten.
http://www.n-tv.de/panorama/10-Jaehriger-brutal-zusammengeschlagen-article4502086.html
Ein 19 Jahre alter Mann soll gemeinsam mit einem Komplizen seine schwangere Ex-Freundin erstochen haben. Auch das Ungeborene starb dabei. Nun begann der Prozess.
Im Prozess um die Ermordung einer hochschwangeren Frau in Oberbayern hat deren früherer Partner ein Geständnis abgelegt. Zum Auftakt des Prozesses vor der Jugendkammer des Landgerichtes Landshut wurde der 19-Jährige unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen.
- FOTO: DPA/DPADer Ex-Freund der Hochschwangeren wollte laut der Staatsanwaltschaft durch den Mord die Unterhaltskosten für das Kind vermeiden: der Hauptangeklagte (l.) und sein Komplize im Gerichtssaal des Landgerichts in Landshut
Sein Mandant habe die Tat dabei eingeräumt, sagte Verteidiger Anselm Thorbecke. Der junge Mann war der Vater des ungeborenen Kindes, das bei der Messerattacke ebenfalls umkam.
Gemeinsam mit einem 21 Jahre alten Mann soll der Hauptangeklagte die Hochschwangere im Februar in ihrer Wohnung im oberbayerischen Taufkirchen im Landkreis Erding mit 165 Messerstichen erstochen haben. Der zweite Angeklagte sagte allerdings aus, bei dem Verbrechen nur zugesehen zu haben.
Thorbecke sprach am Rande der Verhandlung von einem "scheußlichen Fall". Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden jungen Männern vor, die in der 36. Woche Schwangere "heimtückisch, grausam und aus niederen Beweggründen" getötet zu haben.
"Gemeinschaftlicher Mord mit Schwangerschaftsabbruch"
Die Anklage lautet auf gemeinschaftlichen Mord mit Schwangerschaftsabbruch in einem besonders schweren Fall. Auch der Fötus hatte im Mutterleib Stichverletzungen erlitten. "Die Leibesfrucht war fast vollständig ausgetragen und lebensfähig", heißt es in der Anklageschrift.
- FOTO: DPA/DPAMitarbeiter der Polizei transportieren im Februar 2011 die Leiche ab. Bei dem grausamen Verbrechen in Taufkirchen ist die Rolle des Komplizen noch unklar
Der 19-Jährige wollte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Unterhaltskosten für das Kind vermeiden. Ein weiteres Motiv sei der Ärger darüber gewesen, dass ihn die junge Frau nicht in Ruhe gelassen habe. Mehrfach habe sie ihn gedrängt, die Vaterschaft anzuerkennen, sagte Staatsanwalt Ralph Reiter.
Bei der Tat hielt laut Anklage der Komplize die Schwangere fest, der werdende Vater stach mit einem Küchenmesser auf die junge Frau ein – zunächst in den Bauch, dann in Rumpf und Hals. Das Opfer sei völlig überrascht gewesen und habe keine Chance gehabt, sich zu wehren.
"Ich war im Schockzustand, ich konnte nichts machen"
Der ältere Angeklagte stellte die Tat vor Gericht anders da. Er habe nur zugesehen, wie sein bester Freund die Schwangere erstochen habe. "Es waren schnelle Bewegungen, ich wusste am Anfang nicht, was er in der Hand hatte", sagte er.
"Ich war im Schockzustand, ich konnte nichts machen." Gemeinsam hätten sie die Tote ins Schlafzimmer getragen. Es habe wie ein Raubmord aussehen sollen. "Er war immer noch mein bester Freund, da wollte ich ihn nicht alleinlassen."
Die Angeklagten waren zum Tatzeitpunkt 18 und 20 Jahre alt. Somit steht noch nicht fest, ob sie nach Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht verurteilt werden. Im einen Fall droht ihnen lebenslang, im anderen Fall eine Jugendstrafe von maximal zehn Jahren.
Verteidiger Thorbecke setzt darauf, dass sein Mandant mit weniger als zehn Jahren Haft davonkommt – schließlich habe er ein Geständnis abgelegt und den Mittäter genannt. Reiter sagte allerdings: "Ein Geständnis ist nur dann etwas wert, wenn es von Reue und Schuldeinsicht getragen ist." Das sei bei dem Hauptangeklagten nicht erkennbar.