Um neue Mieter bemühen
„Aber je länger der Leerstand dauert, desto genauer prüft das Finanzamt, ob sich der Vermieter um neue Mieter bemüht“, sagt Schwenker. Das müssen Eigentümer nachweisen, anhand geschalteter Inserate oder dem Auftrag an einen Makler. Andernfalls stuft die Staatskasse die leere Wohnung als „Liebhaberei“ ein. Um sicher zu gehen, empfiehlt Hegemann, mehr als drei Inserate zu schalten und Besichtigungstermine von Interessenten quittieren zu lassen. (dpa)