Mietrecht Urteile: Parkplatz Vereist, Vermieter muss bei Unfall Zahlen


Parkplätze
Weil er auf dem kleinen zum Mietshaus gehörenden Parkplatz bei Eisglätte gestürzt war, forderte ein Mieter von seinem Vermieter Schmerzensgeld und Schadensersatz. Direkt neben dem Abstellplatz lagen eine von Eis befreite öffentliche Straße sowie ein gepflegter Gehweg, der mit wenigen Schritten erreichbar war.
Der Anspruch wurde dann vom Oberlandesgericht Düsseldorf nicht bestätigt. Durch den Sturz des Mieters hatte sich nach Ansicht der Kammer ein allgemeines Lebensrisiko eingestellt. Nicht haftbar gemacht werden konnte der Vermieter somit für dieses Risiko. Nicht zum Winterdienst auf dem Abstellplatz verpflichtet war der Vermieter.
Dass eine Streupflicht lediglich für große Parkplätze mit ständigem Fahrzeugwechsel besteht, ist sogar für öffentliche Parkplätze anerkannt. Es existiert keine generelle Pflicht, einen öffentlichen Parkplatz komplett von Glatteis zu befreien. Nur, wenn ein Nutzer einen längeren Weg zum Fahrzeug zurücklegen muss, besteht eine Räum- und Streupflicht (OLG Düsseldorf, Urteil 19.5.2008, Az. I-24 U 161/07).