Der Algerier Faruk heißt eigentlich Karim! Oder Rachid. Oder Hani, Ali, Abdul oder Hamed. Sieben verschiedene Alias-Namen hat er sich bereits gegeben, bei jeder Verhaftung einen neuen. Obwohl die Delikte – Diebstahl, Drogenhandel, Einbruch, etc. – alle auf ihn zurückgeführt werden konnten, weilt er noch immer in der Schweiz, ist als Asylant „vorläufig aufgenommen“ und bezieht Sozialhilfe.
Betreut wird Faruk von Peter M., dem Leiter der Asylbehörde einer Zürcher Gemeinde. Er betreut seit mehreren Jahren um die hundert Fälle. Die meisten davon sind Asylbewerber, deren Gesuch abgelehnt worden ist – die aber trotzdem vorläufig aufgenommen werden und einen F-Ausweis besitzen. Rund 24000 Migranten mit diesem Status leben in der Schweiz. „Sind sie einmal hier, bringen wir sie nicht mehr zurück“, sagt M. Auch wenn sie kriminell werden, sich die Situation in ihrer Heimat entspannt hat – oder die Behörden herausfinden, dass ihr Flüchtlingsgrund ein Märchen ist.
Besonders dick ist die Akte von Mentor Z., einem Kosovo-Albaner:
Besonders dick ist die Akte von Mentor Z., einem Kosovo-Albaner:
…..der 1992 mit Frau und Kind in die Schweiz eingereist war. Sein Asylgesuch wurde abgelehnt, ebenso sein Rekurs bei der damaligen Asylrekurskommission. Trotz Wegweisungsbefehl bleib er in der Schweiz, lebte von der Sozialhilfe und wurde 1996 Vater eines weiteren Kindes. Zwei Jahre später stellt er ein Wiedererwägungsgesuch. 1999 wird er vorläufig aufgenommen, da in seiner Heimat de Kosovo-Krieg ausgebrochen ist und er nun offiziell nicht mehr zurückgeschafft werden darf. Er erhält den F-Ausweis, mit dem er arbeiten gehen könnte. Doch Mentor Z. schläft sämtliche Offerten aus, die ihm die Gemeinde organisiert hat, wird Vater eines dritten Kindes und bezieht weiter Sozialhilfe.
Als 2002 der Krieg beendet ist, muss er zwingend eine Tätigkeit vorweisen, um nicht ausgeschafft zu werden. Er findet nun plötzlich einen Job auf dem Bau, doch nach sechs Monaten hat er genug gerackert. Er wird in einen Autounfall verwickelt, erhält eine Schleudertrauma-Diagnose und lässt sich in eine Reha-Klinik einweisen. Sein Anwalt meldet den Unfall bei der Suva, deren Experte jedoch schreibt, dass bei Mentor Z. „keine Schmerzen objetiverierbar“ seien und er zu „hundert Prozent arbeitsfähig“ sei. Der Anwalt, bezahlt von Kanton, rekurriert und listet in einem Brief sämtliche „Gebrechen“ seines Patienten auf, die ihm „die Ausführung jeglicher Art von Arbeit verunmöglicht“: Schwindel, Tinnitus, Licht- und Lärmintoleranz, Vergesslichkeit und schnelle Ermüdbarkeit. Das Zeugnis dafür kommt vom Dorfarzt. Beim Augenarzt lässt sich Z. zudem eine Sehstörung bestätigen, die ihm „das Lenken eines PW verunmöglicht“, wie es in der Rechnung zuhanden der Gemeinde heißt.
Doch die Suva bockt und will die Rente nicht bezahlen. Mentor Z. schaltet nuneinen zweiten Anwalt ei, ebenfalls gesponsert vom Kanton. Dieser hat den Trick raus:
In seinem Brief an die Suva schreibt er nicht mehr von körperlichen Schmerzen, sondern von einer „schweren psychischen Überlagerung“. Und tatsächlich, es funktioniert: In ihrer Antwort schreibt die Suva, dass zwar immer noch keine organisch bedingten Schmerzen nachweisbar und Die Beschwerden „eher nicht erklärbar“ seien. Auch das mentale Leiden könne nicht dem Unfall zugeordnet werden. Es lasse sich vielmehr „aus der Persönlichkeitsstruktur und dem sozialen Umfeld des Einsprechers erklären“, schreibt die Suva. Aufgrund dieser „Anpassungsstörung“ erhält Mentor Z. die gewünschte IV-Rente.
In seinem Brief an die Suva schreibt er nicht mehr von körperlichen Schmerzen, sondern von einer „schweren psychischen Überlagerung“. Und tatsächlich, es funktioniert: In ihrer Antwort schreibt die Suva, dass zwar immer noch keine organisch bedingten Schmerzen nachweisbar und Die Beschwerden „eher nicht erklärbar“ seien. Auch das mentale Leiden könne nicht dem Unfall zugeordnet werden. Es lasse sich vielmehr „aus der Persönlichkeitsstruktur und dem sozialen Umfeld des Einsprechers erklären“, schreibt die Suva. Aufgrund dieser „Anpassungsstörung“ erhält Mentor Z. die gewünschte IV-Rente.
Monatlich 7100 Franken
Damit hat der Kosovare den Jackpot plus geknackt. Er erhält ab sofort nicht nur eine IV-Rente, sondern als Rentner wird sein F-Ausweis automatisch in eine B-Bewilligung umgewandelt.
Sein gesetzlicher Anspruch beträgt jährlich 85000 Franken, zusammengesetzt aus 30000 Franken IV-Rente, 29000 Franken Zusatzleistungen und 26000 Franken, die ihm die Gemeinde überweisen muss. Insgesamt kommt Mentor Z. auf monatlich rund 7100 Franken.
Sein gesetzlicher Anspruch beträgt jährlich 85000 Franken, zusammengesetzt aus 30000 Franken IV-Rente, 29000 Franken Zusatzleistungen und 26000 Franken, die ihm die Gemeinde überweisen muss. Insgesamt kommt Mentor Z. auf monatlich rund 7100 Franken.
Mittlerweile hat die Familie Z. ein viertes Kind bekommen, die Einbürgerungsverfahren für die drei ältesten Kinder sind pendent. Als die Gemeinde einen Teil der Schulden zurückforderte, wehrte sich sein Anwalt, immer noch von Kanton bezahlt, erfolgreich dagegen.
Heute kurvt Mentor Z., der wegen einer angeblichen Sehstörung fahruntauglich ist, mit seinem Audi regelmäßig durch die Gemeinde oder fährt damit für mehrere Wochen in die Ferien nach Kosovo.(ein Auszug aus einem Artikel in der WELTWOCHE 20/11)
Ein Einzelfall aus der Schweiz? Die Aslywerber in Österreich agieren anders? Die Tricks der Anwälte von Mentor Z. sind unseren NGOs in Österreich fremd?