Eine ganz besondere Sensibilität im Umgang mit Schwerverbrechern legt ein Hamburger Arbeitsrichter an den Tag. Er zeigte die Bundeskanzlerin an, weil diese Freude über den Tod von Massenmörder bin Laden geäußert hatte. Damit habe sie eine Straftat gebilligt. Ob der sensible Mann auch jeden Moslem angezeigt hatte, der vor knapp zehn Jahren die Ermordung tausender Menschen im Lande gefeiert hat? Das waren nämlich keine Sandsäcke – Herr Richter – die sich damals verzweifelt aus Hunderten von Metern in den Tod stürzten, weil sie nicht verbrennen oder ersticken wollten. Das waren Menschen mit Partnern, Kindern, Eltern, Geschwistern, Freunden.
Die “MoPo” schreibt:
„Ich freue mich darüber, dass es gelungen ist, Bin Laden zu töten.“ Nach dieser Äußerung am Montag hat Angela Merkel (CDU) heftige Kritik einstecken müssen. Jetzt hat ein Hamburger Richter die Bundeskanzlerin sogar wegen „Billigung von Straftaten“ (§140 StGB) angezeigt.
„Ich bin eben ein rechtstreuer Bürger und als Richter auf Recht und Gesetz vereidigt“, sagte Heinz Uthmann der MOPO als Begründung für die Anzeige. Der 54-Jährige aus Rotherbaum ist seit 21 Jahren Richter am Arbeitsgericht in Hamburg. Die Äußerungen von Angela Merkel bezeichnet der Jurist als „stilloses und würdeloses Verhalten“.
(…)
Der Richter bezieht sich bei seinen Vorwürfen auf den § 140. Dort wird die Billigung oder Belohnung schwerer Straftaten unter Strafe gestellt. Es drohen bis zu drei Jahre Haft. Uthmann führt in der Anzeige aus: „Das Ammenmärchen, nicht die Tötung, sondern die Vollstreckung eines internationalen Haftbefehls sei beabsichtigt gewesen, ist schon deshalb abwegig, weil Soldaten der USA nach Völkerrecht zu Vollstreckungshandlungen in Abbottabad nicht befugt waren.“
Wie rechtstreu! Der gute Mann hat übrigens kein Problem damit, in Hamburgs teuerstem Viertel zu leben. Aber er ist voll im Trend. Nach Angaben des ARD-Videotextes sind 52% der Deutschen der Meinung, bin Laden hätte vor Gericht gestellt werden müsssen. Eine prima Idee. Vermutlich wäre niemand auf den Gedanken gekommen, ihn mit Terror frei zu pressen. Sind wir nicht ein gutes Land voller guter Menschen?
» BILD: Post von Wagner – Liebe Gutmenschen in Deutschland
» SWR: Nassim Ben Iman über den Tod von Osama bin Laden (Video)
(Spürnase: Michelle)
Die “MoPo” schreibt:
„Ich freue mich darüber, dass es gelungen ist, Bin Laden zu töten.“ Nach dieser Äußerung am Montag hat Angela Merkel (CDU) heftige Kritik einstecken müssen. Jetzt hat ein Hamburger Richter die Bundeskanzlerin sogar wegen „Billigung von Straftaten“ (§140 StGB) angezeigt.
„Ich bin eben ein rechtstreuer Bürger und als Richter auf Recht und Gesetz vereidigt“, sagte Heinz Uthmann der MOPO als Begründung für die Anzeige. Der 54-Jährige aus Rotherbaum ist seit 21 Jahren Richter am Arbeitsgericht in Hamburg. Die Äußerungen von Angela Merkel bezeichnet der Jurist als „stilloses und würdeloses Verhalten“.
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Der Richter bezieht sich bei seinen Vorwürfen auf den § 140. Dort wird die Billigung oder Belohnung schwerer Straftaten unter Strafe gestellt. Es drohen bis zu drei Jahre Haft. Uthmann führt in der Anzeige aus: „Das Ammenmärchen, nicht die Tötung, sondern die Vollstreckung eines internationalen Haftbefehls sei beabsichtigt gewesen, ist schon deshalb abwegig, weil Soldaten der USA nach Völkerrecht zu Vollstreckungshandlungen in Abbottabad nicht befugt waren.“
Wie rechtstreu! Der gute Mann hat übrigens kein Problem damit, in Hamburgs teuerstem Viertel zu leben. Aber er ist voll im Trend. Nach Angaben des ARD-Videotextes sind 52% der Deutschen der Meinung, bin Laden hätte vor Gericht gestellt werden müsssen. Eine prima Idee. Vermutlich wäre niemand auf den Gedanken gekommen, ihn mit Terror frei zu pressen. Sind wir nicht ein gutes Land voller guter Menschen?
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(Spürnase: Michelle)