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CS Euroreal stößt fünfte Immobilie ab
Das Management des offenen Immobilienfonds CS Euroreal, der aufgrund der Krise die Rücknahme und die Ausgabe von Anteilscheinen stoppen musste und nun versucht für eine Wiedereröffnung seine Liquidität deutlich zu erhöhen, konnte eine weitere Immobilie des offenen Immobilienfonds abstoßen. Der Verkaufspreis liegt laut des Managements über dem zuletzt ermittelten Verkehrswert.
Das Management hatte die in der Via Pergolesi 25 zentral in der Mailänder Innenstadt gelegene Immobilie mit einer vermietbaren Fläche von 7.045 m² und 45 Parkplätzen in einer Tiefgarage im Dezember 1999 erworben. Bis zum Verkauf der nahezu voll vermieteten Liegenschaft im März an einen italienischen institutionellen Investor ist der Wert des Objektes um rund 34,5 Prozent gestiegen. Der zuletzt veröffentlichte Verkehrswert (30. September 2010) betrug 21,87 Millionen Euro.
Mit dem Mailänder Objekt hat das Fondsmanagement seit der Rücknahmeaussetzung nun die fünfte Immobilie aus dem Bestand des CS Euroreal über Verkehrswert veräußert. Der größte Verkauf war Ende Dezember die Veräußerung der 55.481 m² umfassenden Schloss-Arkaden in Braunschweig an den offenen Immobilienfonds Deka-ImmobilienEuropa [wir berichteten]. Bei dieser als Projektentwicklung begonnenen Liegenschaft war der Wert seit Fertigstellung im Jahr 2007 bis zum Verkauf um 25 Prozent gestiegen. Darüber hinaus hat das Management im Dezember 2010 ein Objekt in Suresnes im Großraum Paris an den französischen Immobilienfonds Viveris Reim sowie zwei Pariser Immobilien an die Allianz Real Estate verkauft [wir berichteten].
„Wir führen aktuell weitere Verkaufsverhandlungen, um die nötige Liquidität zu schaffen, damit wir den CS Euroreal bald wieder für Rücknahmen öffnen können“, kommentiert Karl-Heinz Heuß, Geschäftsführer der Credit Suisse Asset Management Immobilien Kapitalanlagegesellschaft mbH. Voraussetzungen für eine Wiedereröffnung seien neben der für eine nachhaltige Wiedereröffnung notwendigen Liquidität insbesondere klare gesetzliche Rahmenbedingungen. Mit der Verabschiedung des Anlegerschutzgesetzes im Parlament am 11. Februar 2011 stehen die künftigen regulatorischen Rahmenbedingungen fest. „Das neue Gesetz stärkt die Anlageklasse offene Immobilienfonds und reduziert die Wahrscheinlichkeit künftiger Rücknahmeaussetzungen“, kommentiert Heuß. Nun gelte es, die Anleger umfassend über die Ausgestaltung und Wirkung des Gesetzes zu informieren, um das Vertrauen in die Anlageklasse offene Immobilienfonds wieder zu erhöhen.
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