Partei der Vernunft (PDV) gegen den am 01.01.2013 eingeführten Rundfunkbeitrag klagen. Ziel der PDV ist es, den verfassungswidrigen Rundfunkbeitrag vor Gericht zu Fall zu bringen.

Die Partei der Vernunft (PDV) wird mit Unterstützung der Anwaltskanzlei Prof. Dr. Koblenzer gegen den am 01.01.2013 eingeführten Rundfunkbeitrag klagen. Ziel der PDV ist es, den verfassungswidrigen Rundfunkbeitrag vor Gericht zu Fall zu bringen.
Die nach Ansicht der PDV gegebene Verfassungswidrigkeit des neuen Rundfunkbeitrages betrifft vor allem die Beitragszahler, die schon seit Jahren die alte Rundfunkgebühr (GEZ) gezahlt und z.B. eine Einzugsermächtigung erteilt haben. Solange kein Beitragsbescheid für den neuen, ab 1. Januar 2013 geltenden Rundfunkbeitrag vorliegt, besteht nach Auskunft unserer Anwälte keine Zahlungspflicht.
Die Vorgehensweise der PDV und ihrer Mitglieder finden Sie hier. Lesen Sie auch die Antworten zu denhäufigsten Fragen zum Rundfunkbeitrag und was Sie beachten sollten, wenn Sie Widerspruch einlegen.

Weitere wichtige Informationen

Unterstützen Sie die PDV im Kampf gegen die Rundfunksteuer und legen Sie Widerspruch gegen Ihren Beitragsbescheid ein! Ein Widerspruch ist für Sie kostenfrei. Nur so haben Sie die Chance, die zu Unrecht kassierte Rundfunksteuer zurück zu bekommen.
Unterstützen Sie die PDV durch Spenden und durch eine Unterstützungsunterschrift für die Bundestagswahl im Herbst! Jeder Euro hilft uns, den öffentlichen Druck gegen die Rundfunkanstalten zu erhöhen und offensiver für unsere Kampagne zu werben!
Informieren Sie Ihre Freunde und Bekannten über die Kampagne der PDV! Nur wenn der Protest von vielen Bürgern getragen wird, schaffen wir gemeinsam den Wechsel zu einer fairen und gerechten Finanzierung des Öffentlichen Rundfunks in Deutschland.
Weitere Informationen zu unserem Kampf gegen die Rundfunksteuer finden Sie auch im aktuellen Heft der WirtschaftsWoche (06. Mai 2013) oder auf wiwo.de. Wenn Sie Fragen zu unserer Klage oder Kampagne haben, weitere Informationen benötigen oder wir etwas anderes für Sie tun können, wenden Sie sich bitte an unsere Mitglieder- und Bürgerbetreuung.
Wichtiger Hinweis: Wegen des Rechtsberatungsgesetzes dürfen wir keine Rechtsberatung insbesondere nicht im Einzelfall durchführen. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich im Zweifel Rechtsrat bei einer hierzu befugten Person (z.B. Rechtsanwalt) einholen.

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