Finanzbeamte dürfen im Einspruchsverfahren Steuern bewusst falsch festsetzen

Ein Finanzbeamter, der im Einspruchsverfahren Steuern bewusst falsch festsetzt, begeht keine Rechtsbeugung nach StGB § 336. Allerdings hat sich der Finanzbeamte dabei an das Recht zu halten, ohne dass dieses jedoch seine vordringlichste Aufgabe ist". OLG Celle, Beschluss vom 17.04.1986 - 3 Ws 176/86
Wir leben in einer Welt der Rettungspakete, Finanzkrisen und immens wachsender Staatsverschuldung. Neben zahlreichen weiteren Missständen in Deutschland sehen wir hier die Folgen unseres fehlgesteuerten Zentralbank- und Papiergeldsystems. Viele interessierte Bürger erkennen das inzwischen.
Der stark wachsende Finanzierungsbedarf unserer Regierung führt im Laufe der Zeit zu einem immer absurderen Verhalten aller Protagonisten. Finanzrichter in ganz Deutschland verletzen durch eindeutige Parteinahme zu Gunsten der Finanzämter in erschreckender Weise die Grundrechte der Bürger, indem sie freiberuflich Kommentare und Aufsätze zu strittigen Rechtsfragen erstellen und daraus von Fachverlagen auch noch Honorare zum eigenen wirtschaftlichen Vorteil kassieren. Niemand hat diesen Straftatbestand der aktiven Rechtsbeugung durch hunderte Beteiligte einer ganzen Berufsgruppe bisher öffentlich gemacht.
Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu 1 BvR 539/96 können rechtlich erhebliche Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters aufkommen, wenn dessen wissenschaftliche Tätigkeit die Unterstützung eines am Verfahren Beteiligten bezweckte. Zu vergleichbaren Schlussfolgerungen kommt das Verfassungsgericht auch in anderen Entscheidungen.
Aber genau das geschieht. In einem Verfahren vor dem niedersächsischen Finanzgericht war beispielsweise die Rechtsfrage zu entscheiden, ob die Umsatzsteuerbescheide des Finanzamts Cuxhaven gegen einen Kläger ungültig sind. Mit den Anträgen des Klägers hat sich der 5. Senat des Finanzgerichts aber gar nicht beschäftigt. In der Urteilsbegründung wurde lediglich auf einen Kommentar verwiesen, der wie sich bei späteren Recherchen herausstellte, von einem der beteiligten Richter gegen Entgelt mitverfasst wurde. Ein eindeutiger Rechtsbruch. Dem Gesetz nach, hätten sich zwei der am Verfahren beteiligten Richter für Befangen erklären müssen.
Fraglich ist es seitdem, ob klagende Bürger vor deutschen Finanzgerichten überhaupt noch Gerechtigkeit finden und erfolgreich klagen können. Die Erfolgsquote bei solchen Klagen liegt derzeit bei lediglich ca. 3%. Das bedeutet, dass 97% aller Klagen vor deutschen Finanzgerichten zu Gunsten der Finanzämter entschieden werden. Eine erkennbare Trennung von Judikative und Exekutive, wie sie der Gesetzgeber eigentlich vorschreibt, wird durch solches Verhalten ausgehebelt und ist seit vielen Jahren nicht mehr erkennbar. Es liegt die Vermutung nahe, dass die am nebenberuflichen Entgelt wohl stark interessierten Richter im Wesentlichen ihre Gewinn orientierte Interpretation des Rechts vor die höchstrangigen Vorgaben des Grundgesetzes stellen. Es geht dabei, wie in der Presse mehrfach mitgeteilt, um größere Millionenbeträge.
Der Kreis der Profiteure ist immens. Für Außenstehende klingen die Urteile meist unverfänglich. Der Kläger hat einfach nicht Recht gehabt. In der Realität wurde sein Fall einem "fiktiven Sachverhalt" zugeordnet. Dies ist vergleichbar mit dem allseits bekannten Hütchenspiel. Die vielen Kommentare und Aufsätze, die ständig hinzukommen bzw. überarbeitet werden, sind ein entscheidender Teil dieses Hütchenspiels. Falls die vorhandenen Kommentare kein passendes Urteil erwarten lassen, wird so lange an der gesetzlichen Formulierung gedreht, bis es passt. Die "fiktiven Tatbestände“ werden einfach geändert und passend gemacht. Sobald das geschehen ist, beginnt sich das Karussell erneut zu drehen.
Da nicht nur Richter kommentieren, sondern auch Steuerberater, Anwälte und hochrangige Finanzbeamte, ist das Spiel für den deutschen Zahlmichel nicht zu gewinnen. Eine Quote von mehr als 97% der Finanzgerichtsurteile gegen die rechtsuchenden Kläger sagt eigentlich alles. Merkwürdigerweise sucht man die öffentliche Debatte zu den Gründen bisher vergebens.
Es ist eine neue Qualität des "fiskalischen Ausplünderns" geschaffen worden. Im dritten Reich hatte das System Rassenelemente als Kriterium festgemacht. Das ist zum Glück im demokratischen Deutschland nicht mehr zulässig. Dagegen kann heute quasi jeder Bürger, durch die Einführung der "pro-fiskalischen Denkweise der Finanzbehörden", nach Strich und Faden ausgeplündert werden. Wer sich dagegen wehrt, der wird der endlosen Schleife des Art. 19 Abs. 4 GG zugewiesen. „Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.“
Die 3% Gewinner sind in der Sache ein belangloses Plausibilitätsmerkmal für das „absolut gesetzestreue Handeln“ der Finanzverwaltung. Schließlich ergibt die gerichtliche Überprüfung ja nur eine Fehlerquote von lächerlichen 3%. Ein einfaches Steuerrecht hingegen, so wie es die Partei der Vernunft anstrebt, würde dieses Kartell der Rechtsbeuger und Profiteure sofort und dauerhaft sprengen. Lassen Sie mich noch auf die weiteren dramatischen Konsequenzen hinweisen. Die vorgenannten Sachverhalte legen für die beteiligten Richter der Finanzgerichte den Tatverdacht einer strafrechtlich bewehrten Rechtsbeugung nach § 339 StGB nahe. Ähnliches gilt auch für die Amtsträger der Finanzverwaltung.
Aufgrund der immer wieder vorgetragenen Behauptung, Richter oder Beamte üben ihr Amt aus, ohne Ansehen der Person und ohne eigenes Interesse am Ausgang des Verfahrens, fällt niemandem auf, dass gegen die gesamte Bevölkerung systematisch Straftaten verübt werden. Der Amtsermittlungsgrundsatz wird so ad absurdum geführt und ins Gegenteil verkehrt.
Dass es unsere Regierenden mit den Vorgaben des Grundgesetzes und den sonstigen bestehenden Gesetzen in Deutschland nicht so genau nehmen, ist vielen Menschen schon bei der Einführung des Euro und beim Lissabon-Vertrag unangenehm aufgefallen. Es hat jedoch inzwischen eine ganz andere Qualität erreicht, wenn man erkennt, wie schamlos sich deutsche Finanzbehörden über bestehende Gesetze einfach hinweg setzen und Bürger unseres Landes gnadenlos in den wirtschaftlichen Ruin treiben. Es stellt sich die Frage, wem diese Beamten eigentlich dienen. Dem Volk, wie es das Grundgesetz vorschreibt oder einem Dienstherren, dem Volk und Grundgesetz offensichtlich gleichgültig sind?
Die Väter des Grundgesetzes haben solche Auswüchse wohl bereits zum Zeitpunkt des Entstehens für möglich erachtet. Sie haben deshalb verschiedene Abwehrmechanismen für uns Bürger eingebaut, um unrechtmäßige Eingriffe des Staates in unsere persönliche Freiheit zu begrenzen. Was für sie aber offenbar nicht vorstellbar war, geschieht gerade vor unser aller Augen.
Jeder Bürger in Deutschland sollte sich deshalb den Artikel 20 unseres Grundgesetzes einprägen.
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Diese Ordnung wird gerade beseitigt. Fortsetzung folgt...
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