Gewährleistung nach Immobilienkauf

Gekauft wie gesehen? "Nein, das gilt keineswegs immer", macht Schwäbisch Hall-Rechtsexperte Stefan Bernhardt den Käufern mangelhafter Immobilien Mut. "Wer beim Verkauf eines Hauses vorhandene Schäden verschweigt, kann zu Schadenersatz verpflichtet sein." Bei einer arglistigen Täuschung des Käufers über den genauen Umfang der Mängel haftet der Vorbesitzer selbst dann, wenn der Kaufvertrag einen Gewährleistungsausschluss enthält, so ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz (Az. U 874/12).