Bestrafung und Verfolgung nach Parteibuch


Sehr geehrter Herr Jäger,
die „taz“ (Ausgabe 22.11.2012) zitiert Sie mit folgender Aussage:
„Der Staatsschutz solle die Justiz auch bei nicht rechtsradikal motivierten Delikten über die Gesinnung des Täters und andere anhängige Verfahren aufklären. So erhofft sich Jäger, dass bei rechten Straftätern weniger Verfahren eingestellt, häufiger Haftbefehle ausgestellt werden und Untersuchungshaft angeordnet wird. Auch härtere Strafen bei allgemeiner Kriminalität hält Jäger für notwendig.“
Falls Sie dieses, oder ähnliches tatsächlich von sich gegeben haben, fragen wir uns ernsthaft, ob Sie Ihren politischen Verstand verloren haben. Genau so gut könnten Sie auch vorschlagen, dass Mörder und Kinderschänder mit den in Ihren Augen „richtigen“ Parteibuch in der Tasche, straflos davon kommen!
Wir möchten in diesem Zusammenhang auf eine Äußerung Ihres Amtskollegen Frank Henkel (CDU) hinweisen. Der Berliner Innensenator hatte kürzlich in einem Interview mit der Abendschau folgende Worte fallen lassen:
“Wir sollten uns alle gemeinsam davor hüten, Menschen dafür zu diskreditieren, dass sie sich wo auch immer in einer Partei engagieren, oder sich zu einer Partei bekennen. Wenn wir damit anfangen, Gute Nacht Marie!”
Herr Jäger, haben Sie schon mal was von Gewaltenteilung gehört? Haben Ihnen das dritte Reich und der DDR-Unrechtsstaat so gut gefallen, dass Sie die Gesinnungsjustiz in Deutschland wieder einführen möchten? Oder bevorzugen Sie die Scharia?
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Böhm
JouWatch-Chefredaktion