Mietvertragsrecht Urteile Gewerbemietrecht


  • Eine wichtige Entscheidung zum Thema Mietfläche hat das OLG Düsseldorf am17.11.2011 erlassen. Das OLG entschied, dass jedenfalls bei einer Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Fläche um mehr als 10 % ein Mietmangel vorliegt. Dies ist auch dann der Fall, wenn in den Flächenangaben von einer “ca.”-Größe die Rede ist. Dieses Thema ist insbesondere bei langfristigen Mietverhältnissen über Projektentwicklungen von großer Bedeutung, da dem Mieter bei einer erheblichen Abweichung der Mietfläche (die im Übrigen auch schon bei einer Abweichung von unter 10 %, nämlich bei einer erheblichen Beeinträchtigung des Gebrauchs vorliegen kann) sogar ein außerordentliches Kündigungsrecht zustehen kann.
  • Das OLG Düsseldorf unterstreicht in seiner Entscheidung vom 14.01.2011 die klare Rechtslage, dass der Mieter grundsätzlich auch dann im Verhältnis zu einem Untermieter zur Erfüllung des (Unter-)mietvertrages verpflichtet ist, wenn der Hauptmietvertrag gekündigt ist. Vor diesem Hintergrund ist es von entscheidender Bedeutung in den Untermietvertrag eine Regelung aufzunehmen, nach der dieser endet, wenn der Hauptmietvertrag (aus welchen Gründen auch immer) endet.