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2 Wochen Frist beim Kaufverträgen zu Immobilien und Grundstücken


Fragen zum Kaufvertrag von Immobilien und Grundstücken sollten Käufer und Verkäufer unbedingt vor dem Beurkundungstermin klären. Die künftigen Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung sollten dazu einen separaten Termin mit dem Notar vereinbaren, rät der Verbraucherschutzverein Wohnen im Eigentum mit Sitz in Bonn. Dieser Termin gehöre zu den Pflichten des Notars im Zusammenhang mit der Beurkundung und sei nicht mit Extra-Kosten verbunden. Die Käufer müssen die Verträge zwei Wochen vor dem Beurkundungstermin erhalten. Auf keinen Fall sollten Baukunden unterschreiben, dass sie ausreichend Zeit zur Vertragsprüfung gehabt hätten, wenn ihnen dazu keine 14 Tage zugestanden wurden. Ist der Vertrag einmal unterschrieben, sei er gültig - egal, ob die Zwei-Wochen-Frist eingehalten wurde oder nicht. dpa/tmn