Unglaublich: Richter sprechen Lehrer Frei. Sex mit 14 Jährigen Mädchen


Es ist kaum noch zu glauben was es für Urteile gibt. Mörder bekommen Bewährung. Und nun dies hier.

Sex mit Schülerin - Freispruch sorgt für Wirbel

Der Freispruch für einen Lehrer, der mehrfach Sex mit einer 14-jährigen Schülerin hatte, sorgt für heftige Empörung. Kinderschutz-Organisationen nennen das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz einen Skandal und sprechen von einer "fatalen Signalwirkung".
Der Angeklagte war seit 2003 an einer Schule im Kreis Neuwied tätig, Anfang 2007 ging der damals 32-Jährige dann ein sexuelles Verhältnis mit der Schülerin ein. Vor dem Landgericht Koblenz war der Mann Mitte 2011 zu zwei Jahren Haft auf Bewährung wegen des Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 22 Fällen verurteilt worden. Dieses Urteil wurde jetzt durch den Freispruch des OLG Koblenz aufgehoben.
Zur Begründung hieß es: Der Angeklagte sei kein Klassen- oder Fachlehrer des Mädchens, sondern nur dessen Vertretungslehrer gewesen. Damit habe kein dauerhaftes Obhutsverhältnis bestanden. Auch habe er keinen Einfluss auf die Notengebung gehabt.

Gericht nur für juristische Einschätzung zuständig

"Dieser Sachverhalt musste bei der derzeit geltenden Gesetzeslage und nach den Vorgaben des Bundesgerichtshofs zu einem Freispruch führen", sagte Gerichtssprecher Fabian Scherf. Der Senat habe auch deutlich gemacht, dass der Mann für den Lehrerberuf nicht geeignet sein dürfte. Darüber sei aber an anderer Stelle zu entscheiden.
Laut OLG ist ein unangemessenes oder verantwortungsloses Handeln nur dann strafbar, wenn ein gesetzlicher Straftatbestand vollständig erfüllt ist. "Genau das konnte der Strafsenat in seinem Beschluss nicht feststellen", sagte Scherf. Disziplinarrechtliche und moralische Einschätzungen seien nicht die Aufgabe der Gerichte.

Kinderschutz-Organisationen laufen Sturm

Der Deutsche Kinderschutzbund forderte, der Gesetzgeber müsse gesetzliche Konsequenzen ziehen und den Obhutsbegriff weiter fassen. Das Urteil sei eine "juristische Spitzfindigkeit mit fatalen Folgen", sagte der Landesvorsitzender Christian Zainhofer. Er wies darauf hin, dass es durchaus schon Urteile gebe, denen zufolge die Obhut eines Lehrers sich nicht nur auf die Schüler der eigenen Klasse beschränke.
Die Deutsche Kinderhilfe befürchtet eine "fatale Signalwirkung". Das Urteil stelle "regelrecht eine Ermunterung für sexuellen Missbrauch dar". Vom Land Rheinland-Pfalz forderte die Kinderhilfe eine Bundesratsinitiative, um das Strafrecht dergestalt zu ändern, dass solche Fälle zweifelsfrei als sexueller Missbrauch Schutzbefohlener bestraft werden.
Die "Initiative gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen" aus Siershahn im Westerwaldkreis sprach von einer verhängnisvollen Entwicklung. "Wenn es jetzt zu keiner Protestwelle kommt, dann können wir den Gedanken an eine Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes allmählich begraben", erklärte der Vorsitzende der Initiative, Johannes Heibel.

Richterschelte aus dem Bildungsministerium

Gegen den Lehrer, der bis auf Weiteres von seinen Aufgaben entbunden ist, läuft derzeit ein Disziplinarverfahren. Dessen Ausgang ist nach Angaben des rheinland-pfälzischen Bildungsministerium aber noch ungewiss. Die Behörde zeigte sich "sehr überrascht" von dem Urteil; der Richterspruch sei realitätsfern. Eine Sprecherin sagte, es würden mögliche Änderungen des Schulrechts geprüft.