Mietrecht Urteile: Vermieter Haften für Abfall der Mieter


Abfallgebühren - Eigentümer muss die Abfallgebühren bezahlen
Unter Umständen muss der Eigentümer für die nicht bezahlten Abfallgebühren des Mieters einstehen. Allerdings bleiben dem Eigentümer juristische Möglichkeiten, wieder an sein Geld zu kommen. Im konkreten Fall urteilten die Richter, dass der Eigentümer neben Mietern oder auch Pächtern der Abfallbesitzer ist und damit auch verantwortlich für den Abfall auf seinem Grundstück (Verwaltungsgericht Neustadt, Az. 4 K 1892/04).
 
Abfallgebühren - Vermieter haftet für Abfallgebühren
Ein Vermieter haftet auch für die Abfallgebühren, die sein Mieter selbsttätig verursacht. So entschied es jedenfalls das VG Koblenz am 24.06.2010 (Az. 7 K 1230/09.KO). Der Landkreis hatte gegen den Vermieter geklagt, weil sein Mieter einen Abfallcontainer zur Entsorgung von Sperrmüll bestellt hatte, die Kosten dafür jedoch nicht beglich.
Grund für den Entscheid des Gerichts war die Abfallsatzung. Denn hier war vorgesehen, dass auch der Eigentümer eines Grundstücks für Abfallkosten haftet. Der Allgemeinheit sind diese Kosten nämlich nicht zuzumuten. Dabei spielt es nicht einmal eine Rolle, ob der Vermieter von der Entstehung der Kosten informiert ist oder nicht.