Landgericht Landau, Urteil vom 22.01.1985
- 1 S 226/84 -
- 1 S 226/84 -
Ein Vermieter, der eine Wohnung anbietet, darf den Wohnungsinteressenten in der Selbstauskunft nach den Familienstand fragen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Landau hervor.
Falsche Auskünfte können zu Kündigung des Mietvertrages führen
Ein Mieter gab in der Selbstauskunft seine damalige Lebensgefährtin als Ehefrau aus. Als der Vermieter diese Falschangabe herausfand, erklärte er die Anfechtung des Mietvertrages.Zu Recht, entschied das Landgericht Landau. Der Vermieter habe den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung gem. §§ 123 Abs. 1, 142 Abs. 1 BGB anfechten dürfen. Der Mieter habe falsche Angaben gemacht...