Landgericht Essen, Urteil vom 23.09.1999
- 10 S 491/98 -
- 10 S 491/98 -
Kochgerüche sind zu dulden - Auf den Durchschnittsmenschen ist abzustellen
Mieter müssen es bis zu einem gewissen Grad dulden, wenn sie Kochgerüche aus einer anderen Wohnung wahrnehmen. Sie sind nicht berechtigt wegen Essensgerüchen die Miete zu mindern. Dies hat das Landgericht Essen entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Mieterin die Miete um 30 % gemindert, weil sie sich durch Küchengerüche aus einer anderen Wohnung beeinträchtigt sah. Vor Gericht sagten Zeugen aus, dass sie sich von Kochdünsten, die aus dem Küchenabzug dringen würden, zu den unterschiedlichsten Tageszeiten beim Aufenthalt in Haus und Garten belästigt fühlten. Und ein Zeuge ergänzte, dass er teilweise Gerüche in einer Intensität wahrnehme, wie er sie normalerweise nur aus gewerblichen Küchen kenne.Das Landgericht Essen entschied, dass die Mieterin trotz allem kein Recht auf Mietminderung zustehe. Es konnte in den Kochgerüchen keinen Mietmangel.