Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 29.03.2011
- 3 U 49/10 -
- 3 U 49/10 -
Wird in einem Maklerexposé ein Grundstück als „an einen See angrenzend“ beschrieben, obwohl der Käufer stattdessen letztlich nur ein Grundstück mit Blick auf den See bekommt, ist der Verkäufer zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein hervor.
Im zugrunde liegenden Fall war in einem Maklerexposé das mit einem Einfamilienhaus bebaute Grundstück als „wunderschön eingewachsen und direkt an den … See angrenzend“ beschrieben worden. Sowohl Käufer als auch Verkäufer gingen davon aus, dass das Grundstück bis an den See heranreichte, also auch den Uferstreifen umfasste. In dem notariellen Kaufvertrag nahmen sie jedoch nicht die Bezeichnung...