Das Vorhaben der Bundesregierung 2011 10 Prozent Abschreibung für Vermieter und 10 Prozent Sonderausgabenabzug für die Besitzer eigengenutzter Immobilien einzuführen, wenn diese ihre Häuser energetisch sanieren, sollte Sie interessieren. Folgende Kosten fallen unter energetische Sanierung: Kosten für eine neue Wärmedämmung, eine neue Heizung, neue Fenster und neue Haustüren.
Begünstigt sollen Häuser bis Baujahr 1994 werden, die durch die Sanierung bestimmte Grenzwerte nach der sogenannten Energiesparverordnung dann nicht mehr übersteigen. Nach der Vorlage der Bundesregierung können dann Vermieter nach § 7e EStG 10% Abschreibung in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Selbstnutzer von Immobilien haben nach § 10 k EStG das gleiche Recht über einen Abzug bei den Sonderausgaben.
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