Die Technik Feinde und Stuttgart 21

Gericht lehnt Eilantrag zu S21-Baustopp ab

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat einen Eilantrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) auf einen vorläufigen Stopp der Bauarbeiten von Stuttgart 21 abgelehnt. Der BUND hatte beantragt, dass das Eisenbahn-Bundesamt der Deutschen Bahn AG den Weiterbau von S21 untersagen müsse.
Grund sei, dass die Bahn mehr Grundwasser fördern und entnehmen möchte, als in den Planfeststellungsbeschlüssen zugelassen. Hintergrund der Klage des BUND war die Wiederaufnahme der Bauarbeiten, ohne dass eine Änderung der Baugenehmigung zum Grundwasser-Management abgewartet wurde. Die Bahn hatte im April dem Eisenbahn-Bundesamt mitgeteilt, dass für einzelne Bauarbeiten mehr Grundwasser abgepumpt werden müsse als ursprünglich angenommen. Das Unternehmen hatte deshalb eine entsprechende Änderung der wasserrechtlichen Genehmigungen beantragt. Eine Entscheidung darüber steht noch aus.

VGH: Grundsätzliche Genehmigung weiterhin wirksam

Der VGH entschied nun, die grundsätzliche Genehmigung für das Bahnprojekt sei weiterhin wirksam, auch wenn für die Bauarbeiten mehr Grundwasser abgepumpt werden müsse, als ursprünglich angenommen. Die Maßnahmen zum Abriss des Nordflügels des Hauptbahnhofs und zur Vorbereitung des Abrisses des Südflügels sowie die Verlegung von Rohrleitungen zur Grundwasserentnahme seien von den bisherigen Genehmigungen gedeckt.
Die von der Bahn beantragte Änderung ziele nur auf eine Erhöhung der zugelassenen Grundwasserentnahme-Mengen im genehmigten Rohrleitungssystem. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die Bahn "bereits vor einer Entscheidung über diesen Änderungsantrag größer dimensionierte Leitungen verlegen oder größere Mengen an Grundwasser als bislang zugelassen entnehmen wolle", so der VGH.

Gegner wie Befürworter begrüßen Entscheidung

Der Beschluss löste unterschiedliche Reaktionen aus. Die Bahn sah sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt, der BUND sprach zugleich von einem "Teilerfolg". Positiv sah auch das Umweltministerium die Entscheidung: Das Gericht habe in der rechtlichen Bewertung der Bahn-Pläne, mehr Grundwasser abzupumpen, die Notwendigkeit eines neuen Planfeststellungsverfahrens nicht ausgeschlossen. "Wir haben Baurecht und werden das Projekt fortführen, so wie es notwendig, sinnvoll und richtig ist", sagte Stuttgart 21-Sprecher Wolfgang Dietrich.
Nach Auffassung des BUND macht der Beschluss dagegen deutlich, dass die von der Bahn angestrebte wasserrechtliche Änderung nicht ausreiche. Das Bonner Eisenbahnbundesamt (EBA), die Genehmigungsbehörde für Stuttgart 21, habe auf Druck des BUND darauf hingewirkt, dass die Bahn zusätzlich zur wasserrechtlichen Genehmigung ein Planänderungsverfahren beantrage. In diesem Fall müssten die Umweltschützer im weiteren Verfahren beteiligt werden. Dennoch sei man enttäuscht, dass die Bauarbeiten nicht gestoppt werden müssten.