Türken Randalieren im Landgericht

Am Landgericht Mannheim, dessen Terminplan sich wie ein türkisches Telefonbuch liest [Plan 16. + 17. Woche http://bit.ly/gFPYQF] werden "Ohne Beweis" die "Leben dreier Unschuldiger und deren Familien ruiniert" [die drei im Plan [Nachtrag 14. + 15 Woche http://bit.ly/fK1N71], was dann auch mal, wie im folgenden Artikel beschrieben, zu einem Tumult führt:



Die Anspannung vor dem Urteil, sie ist im ganzen Gerichtssaal spürbar. Deniz C. hat seinen Kopf auf die Hände gestützt, blickt starr auf den Tisch. Schwere räuberische Erpressung wirft die Staatsanwaltschaft ihm und zwei weiteren jungen Männern vor. Ein Wettbüro sollen sie überfallen haben, schwer bewaffnet. Verwandte und Freunde der drei füllen die Zuschauerreihen, einige müssen sich hinten an die Saalwand drücken. Sie alle hoffen auf einen Freispruch, denn die Beweislage ist dünn. Fünf Verhandlungstage haben Verteidiger und Staatsanwaltschaft mit Indizien jongliert.
Als der Vorsitzende Richter Rolf Glenz den Saal betritt, erhebt sich C., ohne aufzuschauen. Er atmet durch, langsam, tief. Dann, das Urteil: Sechs Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe, für jeden. C. sinkt auf den Stuhl, vergräbt den Kopf zwischen den Armen. Aus dem Zuschauerraum kommt leises Weinen. Dann, mitten in der Urteilsbegründung, bricht es aus C. heraus. "Ich kann doch nicht unschuldig in den Knast - sie ruinieren hier drei Leben, drei Familien." Ein Satz, der wie ein Signal auf die Zuschauer und die zwei Mitverurteilten wirkt. "Ohne Beweis", ruft C.s Mutter, andere stimmen ein. Sie schreien, gestikulieren. Sicherheitsbeamte betreten den Saal, räumen ihn. Die Mutter, sie weicht nicht, bricht weinend zusammen. Schließlich ziehen alle Beteiligten um, gehen ohne Zuschauer über einen Seiteneingang in den angrenzenden Saal.
In knappen Worten begründet Glenz das Urteil, mit dem er nur wenig unter der Forderung der Staatsanwaltschaft bleibt. Die Tatbeteiligung der drei Männer wertet das Gericht zwar unterschiedlich, doch durch weitere Straftaten und einen Verstoß gegen Bewährungsauflagen summiert sich das bei allen auf eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten.
Am 22. Januar 2010 überfielen Deniz C., Mustafa Ü. und Samir E. nach Überzeugung des Gerichts ein Wettbüro in Neckarau. "Sie wollten sich gewaltsam die Wetteinnahmen verschaffen", sagt Glenz. Samir E. hielt einen Gast mit einem Messer in Schach, während Mustafa Ü. dem Angestellten eine Pistole an den Kopf drückte und die Tageseinnahmen, 2000 Euro, forderte. Deniz C. bewachte den Eingang. So der Tatablauf, wie Glenz ihn schildert. Dabei stützt sich die Kammer vor allem auf die Aussage von Hüseyin D. Dieser sagte aus, dass Samir E. ihm von dem Überfall der drei Männer erzählt habe. Er nannte Einzelheiten, wusste, was eigentlich nur die Täter wissen konnten. Die Verteidiger stuften den vorbestraften D. als unglaubhaft ein. Doch Glenz ist sich sicher. "Er hat hier nicht gelogen." Dazu habe er keinen Grund gehabt.
Immer wieder ruft C. auch jetzt dazwischen, weint, wirft Stühle um. Glenz ermahnt ihn, wieder und wieder. "Sie hatten fünf Tage Zeit, sich zu äußern. Jetzt ist es zu spät." Bis zuletzt schwiegen die drei Männer, machten keine Angaben zur Tatnacht. Vielleicht wird sich das bald ändern - alle Verteidiger kündigten an, in Revision zu gehen.

Termin Plan

16. und 17. Kalenderwoche 2011

Datum:  13.04.2011
Kurzbeschreibung: 
- Darstellung laut Anklagevorwurf -

Schwerer Raub
Strafkammer 7 - Jugendkammer
7 KLs 328 Js 27602/10

Verfahren gegen
1. Gökhan G., geb. 1991
Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Straky, Mannheim
2. Rosano S., geb. 1992
Verteidiger: Rechtsanwalt Hausfelder, Mannheim
3. Angelo W., geb. 1985
Verteidiger: Rechtsanwalt Eisele, Mannheim

Prozessauftakt: 
Dienstag, 19. April 2011, 09.00 Uhr 
(Fortsetzungstermine: 26., 28. April und 18. Mai 2011, jeweils 09.00 Uhr)

Den Angeklagten Gökhan G. und Rosano S. wird zur Last gelegt, am 03.10.2010 gegen 06.00 Uhr in Mannheim einen Taxifahrer überfallen und dabei Bargeld in Höhe von EUR 230.- erbeutet zu haben. Der Angeklagte Angelo W. soll vor der Tat in Kenntnis des Tatvorhabens bei der Taxizentrale mit unterdrückter Rufnummer angerufen und ein Taxi bestellt haben. An der eigentlichen Tatausführung soll er nicht beteiligt gewesen sein. Die Angeklagten Gökhan G. und Rosano S. sollen den Geschädigten zunächst mit einer Schreckschusswaffe bedroht und auf diese Weise die Herausgabe des im privaten Geldbeutel befindlichen Bargeldes in Höhe von EUR 40.- erreicht haben. Um ihrer Forderung nach Aushändigung der Einnahmen Nachdruck zu verleihen, habe der Angeklagte Rosano S. dem Geschädigten die Pistole auf den Kopf geschlagen. Daraufhin habe der Geschädigte weitere EUR 190 ausgehändigt, die sich in einem großen Geldbeutel in der Ablage an der Fahrertür befunden haben sollen. 

Die Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft.

Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Strafkammer 6
6 KLs 807 Js 32279/09

Verfahren gegen
1. Muhammet D., geb. 1976
Verteidigerin: Rechtsanwältin Combé, Heidelberg
2. Ilker B., geb. 1975
Verteidigerin: Rechtsanwältin Simsek, Grünstadt
3. Ardeshir A., geb. 1969
Verteidiger: Rechtsanwalt Schnell, Heidelberg

Prozessauftakt: 
Mittwoch, 20. April 2011, 09.00 Uhr 
(Fortsetzungstermine: 26., 29. April, 20. Mai, 10. u. 20. Juni 2011, jeweils 09.00 Uhr)

Der Angeklagte Ardeshir A. und sein gesondert verfolgter Bruder sollen im Sommer 2009 den Entschluss gefasst haben, die Lieferung einer Heroinmenge im mindestens zweistelligen Kilobereich von der Türkei über Bulgarien nach Deutschland zu organisieren, um das Heroin anschließend zum gewinnbringenden Weiterverkauf nach Holland zu bringen. Als Mittäter konnte der Angeklagte Muhammet D., als Fahrer und damit als Helfer konnten der Angeklagte Ilker B. und eine gesondert verfolgte Person gewonnen werden. Der Angeklagte Ilker B. und die gesondert verfolgte Person sollen den mit rund 75 kg Heroin beladenen Pkw Ende Oktober 2009 am Flughafen Istanbul abgeholt und anschließend die Fahrt nach Deutschland angetreten haben, wobei sie über Handy in Kontakt mit dem Angeklagten Muhammet D. gestanden haben sollen. Der Pkw sei an der bulgarisch-türkischen Grenze angehalten und kontrolliert worden. Das bei der Kontrolle gefundene Heroin sei sichergestellt worden. Der Angeklagte Ilker B. sei zwar vorläufig festgenommen, jedoch am darauffolgenden Tag wieder freigelassen worden.

Die Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft.

Tatort Chatroom
Strafkammer 7 - Jugendschutzkammer
7 KLs 706 Js 14694/09

Verfahren gegen
Sascha W., geb. 1982
Verteidiger: Rechtsanwalt Schilpp, Pforzheim

Prozessauftakt: 
Mittwoch, 20. April 2011, 09.00 Uhr 
(Fortsetzungstermine: 27. April, 10. und 16. Mai 2011, jeweils 09.00 Uhr)

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe in den Jahren 2007 bis 2009 unter Täuschung über seine wahre Identität im Internet mit weiblichen Personen, zumeist Kindern und Jugendlichen Kontakt über verschiedene Plattformen aufgenommen und während des Chatverkehrs intime Details erfragt. Dabei soll er wiederholt versucht haben, die weiblichen Personen durch Drohungen zu zwingen, sich u.a. nackt vor der Webcam zu zeigen. In wenigen Fällen sollen seine Drohungen Erfolg gehabt haben.

Schwerer Raub und Diebstahl
Strafkammer 5
5 KLs 714 Js 33620/10

Verfahren gegen
1. Engin D., geb. 1987
Verteidiger: Rechtsanwalt Hinney, Mannheim
2. Mesut M., geb. 1985
Verteidiger: Rechtsanwalt Simmermacher, Frankfurt
3. Fatih G., geb. 1988
Verteidigerin: Rechtsanwältin Mernitz, Mannheim

Prozessauftakt: 
Mittwoch, 27. April 2011, 09.00 Uhr 
(Fortsetzungstermine: 29. April, 03. und 12. Mai 2011, jeweils 09.00 Uhr)

Den Angeklagten Engin D. und Mesut M. wird zur Last gelegt, am frühen Morgen des 16.05.2010 gewaltsam in eine Spielhalle in Dossenheim eingedrungen, dort gewaltsam Geldautomaten geöffnet und aus diesen rund EUR 1.350 Bargeld entwendet zu haben. Der entstandene Sachschaden soll sich auf rund EUR 3.500 belaufen. Bei der Tatausführung soll der Angeklagte Mesut M. ein Einhandmesser bei sich geführt haben.

Des weiteren sollen die Angeklagten Engin D. und Mesut M. am Abend des 09.12.2010 verabredet haben, gemeinschaftlich aus Glücksspielautomaten, die in einer Sports Bar in Ludwigshafen aufgestellt waren, Geld zu entwenden. Als Fahrer und Mittäter sollen sie den Angeklagten Fatih G. gewonnen haben. Am frühen Morgen des 10.12.2010 seien sie gemeinsam nach Ludwigshafen gefahren. Nachdem sie die Tatörtlichkeit ausgekundschaftet hatten, soll der Angeklagte Engin D. die Bar mit hochgezogenem Schal und aufgezogener Kapuze betreten haben. Die beiden anderen Angeklagten sollen den Bereich außerhalb der Bar abgesichert haben. In der Bar habe der Angeklagte Engin D. die einzig anwesende Angestellte mit einem Schraubenzieher bedroht, sie gefesselt und ihr den Mund zugeklebt. Anschließend soll er das Bargeld aus der Kasse entwendet und zudem vier Geldautomaten aufgebrochen und das Münzgeld entnommen haben. Anschließend habe der Angeklagte die Bar verlassen und sei mit den beiden anderen Angeklagten vom Tatort verschwunden.


Die Angeklagten Engin D. und Mesut M. befinden sich in Untersuchungshaft.



14. und 15. Kalenderwochen 2011 Nachtrag

Datum:  06.04.2011
Kurzbeschreibung: 
Nachtrag zur Pressevorschau
für die 14. und 15. Kalenderwochevom 04. bis 15. April 2011
- Darstellung laut Anklagevorwurf -

Überfall auf ein WettbüroStrafkammer 4
4 KLs 405 Js 19201/10
Verfahren gegen
1. Mustafa Ü., geb. 1981
Verteidigerin: Rechtsanwältin Mannebach-Junge, Mannheim
2. Deniz C., geb. 1985
Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Neumann, Mannheim
3. Samir E., geb. 1986
Verteidiger: Rechtsanwalt Hinney, Mannheim
Prozessauftakt:
Montag, 11. April 2011, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermin: 12. April 2011, 09.00 Uhr)
Den Angeklagten wird zur Last gelegt, sie hätten am 22.01.2010 gegen 21.30 mit Schals und Mützen maskiert ein Wettbüro in Mannheim betreten. Die beiden Angestellten seien mit einer Gaspistole und einem Messer bedroht und zur Herausgabe der Tageseinnahmen aufgefordert worden. Unter dem Eindruck der Drohungen seien schließlich die Tageseinnahmen in Höhe von EUR 2.000 herausgegeben worden.